Für kurze Zeit Billionär

Nach dem stark gehypten Börsengang seiner Weltraumfirma SpaceX am 12. Juni war Elon Musk für knapp zwei Wochen der erste Billionär der Geschichte. Auf 1.075 Milliarden US-Dollar taxierte der Bloomberg Billionaires Index sein Vermögen. Die hochfliegenden Hoffnungen der Kapitalmarktteilnehmer stützten sich im Wesentlichen auf die Innovations- und Überzeugungskraft des SpaceX-Gründers, dessen Ingenieure es erstmals schafften, […]
ONLINE-MAGAZIN

Versicherungs-News

Ob Neuigkeiten, wichtige Änderungen oder nützliche und gewinnbringende Tipps, wir halten Sie auf dem Laufenden. Schauen Sie daher öfters mal vorbei und verpassen Sie nichts.

Nach dem stark gehypten Börsengang seiner Weltraumfirma SpaceX am 12. Juni war Elon Musk für knapp zwei Wochen der erste Billionär der Geschichte. Auf 1.075 Milliarden US-Dollar taxierte der Bloomberg Billionaires Index sein Vermögen. Die hochfliegenden Hoffnungen der Kapitalmarktteilnehmer stützten sich im Wesentlichen auf die Innovations- und Überzeugungskraft des SpaceX-Gründers, dessen Ingenieure es erstmals schafften, eineTrägerrakete ins All zu schicken und anschließend wieder auf der Erde landen zu lassen.

Die nackten Unternehmenszahlen hingegen ließen schon früh Zweifel an einer Überbewertung aufkommen. Und so holten sich insbesondere Anleger, die in den ersten Tagen nach Börsengang eingestiegen sind, heftige Schrammen: Von seinem Hoch bei über 180 Dollar stürzte der Kurs bis zum 24. Juni auf gut 130 Dollar ab, das Unternehmen verlor dabei über 600 Milliarden Dollar an Wert. Den Chef selbst dürfte der – vermutlich temporäre –Verlust des Billionärsstatus nicht allzu sehr betrüben: Laut Bloomberg ist sein Vermögen seit Jahresbeginn trotz der SpaceX-Baisse um mehr als 330 Milliarden Dollar gewachsen.

Vorheriger ArtikelNächster Artikel

Aktuelle News

Neue Regeln für Darlehensvermittler
Ab dem 20. November gilt der neue Paragraf 34k der Gewerbeordnung (GewO), der die Vermittlung von Allgemein-Verbraucherdarlehen regelt. Bisher reichte eine Erlaubnis nach Paragraf 34c GewO, die im Wesentlichen lediglich Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentralregister) und geordnete Vermögensverhältnisse voraussetzt. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die mit der Novelle in deutsches Recht übertragen wird, setzt jedoch höhere Standards. Künftig müssen Kreditvermittler […]
Muss man E-Bike-Akkus nach leichtem Sturz prüfen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt. Geklagt hatte der Wohngebäudeversicherer eines Mietshauses, an dem es infolge eines E-Bike-Akkubrands zu Schäden in Höhe von 54.000 Euro gekommen war. Die Ursache lag mutmaßlich in einer Schädigung des Akkus bei einem leichten Sturz zwei Monate zuvor. Die E-Bike-Besitzerin hatte das äußerlich unversehrte Gefährt in der […]