EU-Kleinanlegerstrategie in trockenen Tüchern

Über zweieinhalb Jahre wurde emsig verhandelt, nun konnten sich die Unterhändler von EU-Parlament und -Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss einigen: Die sogenannte Kleinanlegerstrategie soll den EU-Bürgern künftig mehr Sicherheit, Transparenz und Fairness bescheren, wenn sie Geldanlageprodukte kaufen. Im Kern sollen sie vor einer Transaktion leichter verständliche Informationen erhalten. Zudem werden „Finfluencer“ – also Influencer, die Finanztipps […]
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Über zweieinhalb Jahre wurde emsig verhandelt, nun konnten sich die Unterhändler von EU-Parlament und -Mitgliedsstaaten auf einen Kompromiss einigen: Die sogenannte Kleinanlegerstrategie soll den EU-Bürgern künftig mehr Sicherheit, Transparenz und Fairness bescheren, wenn sie Geldanlageprodukte kaufen. Im Kern sollen sie vor einer Transaktion leichter verständliche Informationen erhalten. Zudem werden „Finfluencer“ – also Influencer, die Finanztipps geben – und ihre Kooperationen mit Produktgebern stärker reguliert. Ein von manchen Verhandlern gefordertes generelles Provisionsverbot wird es nicht geben. Die Transparenzanforderungen im Rahmen der Provisionsabrechnung werden jedoch deutlich verschärft. Im Gegenzug soll mehr Flexibilität für Berater geschaffen werden, indem die Geeignetheitsprüfung für bestimmte Produkte entschlackt wird. Nicht alle Marktteilnehmer sind mit den getroffenen Vereinbarungen glücklich. So fand etwa der Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbands BVI, Thomas Richter, gegenüber dem Finanzmagazin procontra deutliche Worte: „Die EU hat die Chance vertan, ein überflüssiges Gesetzesvorhaben und damit neue Bürokratie zu verhindern. Die Kleinanlegerstrategie verursacht mehr Aufwand als Nutzen, und praktisch alle Beteiligten sind mit ihr unzufrieden.“

Aktuelle News

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Muss man E-Bike-Akkus nach leichtem Sturz prüfen lassen?
Diese Frage wurde kürzlich vor dem Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt. Geklagt hatte der Wohngebäudeversicherer eines Mietshauses, an dem es infolge eines E-Bike-Akkubrands zu Schäden in Höhe von 54.000 Euro gekommen war. Die Ursache lag mutmaßlich in einer Schädigung des Akkus bei einem leichten Sturz zwei Monate zuvor. Die E-Bike-Besitzerin hatte das äußerlich unversehrte Gefährt in der […]